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Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe

Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbefall ist ein Fall für Betriebe mit behördlichem Sachkundenachweis. Wir nehmen Ihre Anfrage auf, ordnen die Lage ein und vermitteln an einen Partnerbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 523.

Warum Vermittlung

Der Einsatz von Biozidprodukten ist in Deutschland an einen Sachkundenachweis nach TRGS 523 gebunden. Wir führen diese Arbeiten nicht selbst aus – wir stellen den Kontakt zu einem Betrieb her, der die Sachkunde hat, und benennen ihn Ihnen, bevor Sie beauftragen. Für die Vermittlung entstehen Ihnen keine Kosten.

Warum Artbestimmung zuerst

Bettwanzen werden anders behandelt als Flöhe, Schaben anders als Silberfische. Eine Behandlung auf Verdacht kostet Geld und löst nichts. Deshalb steht am Anfang immer die sichere Bestimmung der Art.

Häufig in Berlin

In Altbauten sind Bettwanzen und Schaben die häufigsten Fälle, in Hinterhöfen und Kellern Ratten und Mäuse. Bei Rattenbefall besteht in Berlin zudem eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt – darauf weisen wir Sie hin.

Im Leistungsumfang
  • Ratten, Mäuse und Marder
  • Bettwanzen, Flöhe und Milben
  • Schaben, Silberfische und Ameisen
  • Wespen, Hornissen und Motten
  • Taubenabwehr
  • Nur Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 523
Hinweis zur Ausführung: Diese Leistung vermitteln wir an einen geprüften Partnerbetrieb. Wer die Arbeiten ausführt und mit wem der Vertrag zustande kommt, erfahren Sie, bevor Sie beauftragen. Für die Vermittlung entstehen Ihnen keine Kosten.

Schädlingsbekämpfung anfragen

Am Telefon klären wir in wenigen Minuten, was zu tun ist und was es kostet.

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Fragen & Antworten

Fragen zu Schädlingsbekämpfung

Führen Sie die Bekämpfung selbst aus?
Nein. Schädlingsbekämpfung erfordert einen Sachkundenachweis nach TRGS 523. Wir nehmen die Anfrage auf und vermitteln an einen Partnerbetrieb, der diese Sachkunde besitzt. Wer die Arbeiten ausführt und mit wem der Vertrag zustande kommt, erfahren Sie, bevor Sie beauftragen.
Was kostet die Vermittlung?
Nichts. Sie zahlen ausschließlich den ausführenden Betrieb, zu dem vorab ein Angebot vorliegt.
Muss ich Rattenbefall melden?
In Berlin ja – Rattenbefall ist dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der ausführende Betrieb unterstützt Sie dabei.
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Rufen Sie an – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen Festpreis, bevor Arbeiten beginnen.

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